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Gebäudeenergieberatung

Thermogramm eines Wohnhauses
Thermogramm eines Wohnhauses Heizungsverteilleitungen gut sichtbar, sehr auffällige Temperaturunterschiede in der Fassade

Energieausweis

Der Energieausweis ist ab dem 01. Mai 2014 Pflicht
Sobald ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird ist der Hauseigentümer verpflichtet die Energiekennwerte des Gebäudes in den Immobilienanzeigen anzugeben und unaufgefordert dem potenziellen Mieter/Neueigentümer vorzulegen.

Es gibt aber noch mehr gewichtige Gründe für den Energieausweis, hier 4 gute Gründe für einen Energieausweis:

1. Wir ermitteln Ihren Energieverbrauch, erkennen Schwachstellen in der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik und Sie erhalten Bewertungshilfen. Sie erfahren wie Sie den Energieverbrauch senken können.

2. Ein geringerer Energieverbrauch sorgt für eine Wertsteigerung Ihres Hauses.

3. Ein energetisch sinnvoll ausgestattetes Haus biete ein angenehmes Wohnklima und damit wesentlich mehr Wohnkomfort.

4. Ein niedriger Energieverbrauch schont die Umwelt und trägt zum Klimaschutz bei.


Es gibt zwei verschiedenen Ausweisarten und die unterscheiden sich folgendermaßen:

Bedarfsausweis

Hier wird wie der Name schon sagt der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt.
Der Bedarfsausweis spiegelt den Energiekennwert auf Grundlage der bauphysikalischen und technischen Daten der Gebäudehülle sowie der eingesetzten Haustechnik wieder. Dieser Ausweis ermöglicht somit eine objektive und vergleichbare Bewertung des Gebäudes.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ermittelt auf Grundlage dreier aufeinanderfolgender Heizjahre den Energiekennwert.
Dieser Energiekennwert ist somit Nutzerabhängig.

Fazit

Als Eigentümer einer Immobilie sollte man den aussagekräftigeren Bedarfsausweis dem Verbrauchsausweis vorziehen, sofern überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht, denn die EnEV regelt klar wann welcher Ausweis Verwendung findet.

Welchen Ausweis brauchen Sie:

Bauantrag des Gebäudes vor den 01.10.1977, 1 bis 4 Wohnungen, energetisch unsaniert Bedarfsausweis
   
Bauantrag des Gebäudes vor den 01.10.1977, 1 bis 4 Wohnungen, energetischer Stand entsprechend der Wärmeschutzverordnung 1977 oder besser Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
   
Bauantrag des Gebäudes vor den 01.10.1977, mehr als 4 Wohnungen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
   
Bauantrag des Gebäudes nach den 01.10.1977 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
   
Neubau Bedarfsausweis

unser Service

Wir erstellen Ihnen schnell und kostengünstig den passenden Energieausweis. Sprechen Sie uns einfach an.

Energieberatung und Förderung

U-Wertberechnung
U-Wertberechnung

Das Gebäude:

Jedes Gebäude hat seine bauspezifischen Eigenarten. Das eine Objekt hat einen monolithischen Außenwandaufbau, das nächste eine Hohlwand, ein anderes verfügt über gemischte Heizkreise aus Fußbodenheizung und Radiatoren, ein anderes wiederum hat ein „Warmdach“ das nächste eine massive Geschoßdecke, Sie haben schon teilweise Sanierungsmaßnahmen durchgeführt usw.

Die unendliche Vielzahl von Komponenten, die über den Erfolg oder Misserfolg einer Gebäudesanierung entscheiden, machen es den Laien sehr schwer die richtigen Entscheidungen zur gelungenen energetischen Sanierung des Gebäudes ohne kompetente Hilfe zu treffen.

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Viele Hausbesitzer sind verunsichert und wissen zur Zeit nicht was sie tun sollen.
Kann ich in meinem Haus eine Wärmepumpe sinnvoll betreiben?
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Das alles muss nicht sein!

Ziehen Sie einen qulifizierten Energieberater vor Beginn der energetischen Sanierung Ihres Objektes hinzu. Er analysiert mit Ihnen zusammen Ihr Gebäude, unterbreitete Ihnen Vorschläge zur energetischen Sanierung und zeige Ihnen auf wo welche Einsparpotenziale stecken und berät Sie über die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten.

Als freier unabhängiger Energieberater berate ich produktneutral und ohne wirtschaftliche Interessen und erstelle individuell für Sie Ihren ganz persönlichen Sanierungsfahrplan für Ihr Haus!

Ich ermittle für Sie mögliche Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung Ihres Sanierungsprojektes und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

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Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Momentan ist keine Antragstellung möglich.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de informiert.






Förderungen

Zum Förderratgeber

Die momentane Situation der Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist sehr vielfältig.
Hier ist ein Link auf dem Sie sich eine gute Übersicht verschaffen können:
zum Förderwegweiser des Wirtschaftsministerium