Blowerdoor
Luftdichtheitsmessung in jedem Neu-Umbau!
Sieben gute Gründe für luftdichte Gebäude
- Senkt Energiekosten
- Bessere Behaglichkeit denn dichtes Bauen lässt Wohlfühlräume entstehend
- Senkt den Schadstoffeintrag in das Gebäude
- Wirkt gegen zu trockene Innenluft im Gebäude
- Vermeidet Bauschäden, da Feuchtigkeitseintrag in das Bauteil, konvektiver Feuchteeintrag, verhindert wird
- Verbessert den Schallschutz(Luftschall)
- Macht Lüftung kontrollierbar
Und noch ein paar Punkte
- Festgeschrieben im GEG
- Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Verbesserung des Brandschutzes (Brandübertragung
Aus diesen Gründen sollte Sie auch dann, wenn z.B. auf Grundlage der energetischen Fachplanung für Ihren Neu- Umbau keine Luftdichtheitsmessung vorgeschrieben ist, die verhältnismäßig geringen Kosten für eine entsprechende Messung investieren.
In der Bauphase lassen sich die georteten Leckagestellen im Allgemeinen noch ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand beseitigen und spätere aufwendige Reparaturen, Nachbesserungen und kostspielige Sanierungen werden vermeiden.
Auch wenn für Ihr Bauvorhaben eine Luftdichtigkeitsmessung nicht gefordert ist, macht es aus den oben genannten Gründen Sinn diese durchzuführen.
Schlagwörter: Qualitätssicherung und Vermeidung von Bauschäden.
Der beste Zeitpunkt für die Messung
Bauliche Voraussetzungen (Neubau, Ausbau)
Die DIN EN 13829 sagt die Messung soll erfolgen, wenn die Gebäudehülle fertiggestellt ist.
Bei diesem Bauzustand wird die Abnahmemessung durchgeführt um dem n50 Wert bzw q50 Wert zu ermitteln.
Wir raten zu einer weiteren vorgezogenen baubegleitenden Luftdichheitsmessung:
Hierfür muss Baufortschritt und Messtermin folgendermaßen abgestimmt werden:
Das Gebäude muss sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle Bauteile und -komponenten, die auf die Dichtheit einen wesentlichen Einfluss haben, müssen angebracht sein und müssen noch einsehbar sein. Das heißt z.B. die Gipskartonverkleidung im Dachgeschoß sollte noch nicht angebracht sein, Fensteranschlüsse abgedichtet aber noch nicht verleistet usw.
Das heißt im Einzelnen:
- Die massiven Außenwände sollten innenseitig vollflächig verputzt sein.
- Die Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (i. d. R. PE-Folie) sollte vollständig angebracht sein.
- Luftdichtende Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen (insbesondere an Fenstern und an Übergängen zwischen Holzleichtbau- und Massivbaubereichen) sollten hergestellt sein.
- Alle Durchführungen durch die Gebäudehülle für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen sollten ausgeführt sein.
Der große Vorteil zu diesem Zeitpunkt können Fehler und Schwachstellen in der Luftdichtenebene noch schnell gefunden und mit geringem Aufwand beseitigt werden.
Nachteil dieser Vorgehensweise ist jedoch, dass nach Fertigstellung der Gebäudehülle eine weitere Messung durchgeführt werden muss um eventuelle nachträgliche Beschädigungen beim weiteren Ausbau im Bereich der Luftdichtenebene ausschließen zu können.
Andererseits kann die Dichtheitsprüfung durchaus
unabhängig von folgenden Baumaßnahmen durchgeführt
- Anbringen von Außenputz, WDVS, Vormauerschale u. ä.
- Einbringen der Fußbodendämmung, des Estrichs und des Bodenbelags
- Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, wenn die zugehörigen
- Durchbrüche durch die Gebäudehülle bereits ausgeführt sind (s. o.)
- Montage von Steckdosen, Schaltern etc.
Mehr zum Thema Luftdichtheitskonzept
In unserem Downloadbereich finden Sie einen interessanten Flyer zum Thema Luftdichtheitskonzept mit vielen Tipps und Ausführungsdetails.
luftdichtheitskonzept.pdf [3.420 KB]
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