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Herzlich Wilkommen!

So erreichen Sie uns

Andreas Kohlmeier
Andreas Kohlmeier Betriebsinhaber

Schauen Sie sich um und verweilen Sie ein wenig, denn Sie sind zu Gast bei einem professionellen Glücksbringer! Infomieren Sie sich über unser Leistungsspektrum und erfahren Sie, was Sie schon immer über die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers wissen wollten. Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß auf unserer Homepage und zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie Fragen habe sollten. Wir sind gerne für Sie da.

Wir sind für Sie erreichbar unter:

Andreas Kohlmeier
Telefon: 0521 43 11 77
Mobil: 0170 38 35 785
FAX. 0521 43 31 37
E-Mail: A.Kohlmeier@sfbi.de
Postanschrift: Ahlener Straße 41, 33647 Bielefeld

Mitarbeiter Herr Luca Sundermeier
Mobil: 0175 598 895 8
Mail: sundermeier@sfbi.de


Terminwünsche und Terminänderungen online

Für Terminwünsche oder Terminänderungen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Bitte beachten Sie das Terminänderungen und Terminwünsche eine Bestätigung durch uns benötigen.

Energiewende, Ableitbedingungen für Schornsteine

Die Energiewende rast unaufhaltsam auf uns alle zu.

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden Gebäudeenergiegesetz - GEG 2024 tritt am 01.01.2024 im Kraft
Mit den GEG verbunden besteht eine Beratungspflicht beim Austausch von Wärmeerzeugen die weiterhin mit fossiler Energie betrieben werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude- BEG wurde zum 01.01.2024 den neuen Bedingungen des GEG angepasst.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV

§ 19 der Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV hier die Ableitbedingungen.
§ 26 BImSchV für viele Kaminöfen, Kachelöfen usw. läuft am 31.12.2024 die Übergangszeit aus. Es bestht die Pflicht zur Nachrüstung usw.

Änderung der Bauordnung NRW (BauO) und der Feuerungsverordnung NRW (FeuVo), hier die Versorgung der Feuerstätten mit Verbrennungsluft, rechenerische und messtechnische Nachweise sind möglich.

Bielefeld stellt seine Gasversorgung auf H-Gas um.

Um nur ein paar Beispiele zu nennen, es wird immer schwieriger den Überblick zu behalten.

Hier erfahren Sie mehr Aktuelles

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